NRW rechnet Beamten fiktives Partnereinkommen an – Kritik an fragwürdiger Praxis
NRW rechnet Beamten fiktives Partnereinkommen an – Kritik an fragwürdiger Praxis
Nordrhein-Westfalen (NRW) gerät wegen Berechnung von Beamtengehältern in die Kritik
Nordrhein-Westfalen steht in der Kritik, weil es bei der Berechnung der Bezüge für Beamte ein fiktives Ehepartner-Einkommen von 538 Euro berücksichtigt – ein Vorgehen, das anderswo in Deutschland unbekannt ist. Die Praxis hat eine Debatte über Gerechtigkeit und Rechtmäßigkeit ausgelöst.
In den meisten Bundesländern wird bei der Gehaltsfestsetzung für Beamte kein fiktives Einkommen des Partners einbezogen. Die Bezüge richten sich nach individuellen Besoldungstabellen, ohne Annahmen über mögliche Partnereinkünfte zu treffen. NRW hingegen geht einen Sonderweg und rechnet pauschal 538 Euro als angenommenes Partnereinkommen hinzu.
In anderen Ländern können Beamte einfach Widerspruch einlegen, um solche fiktiven Beträge auszuschließen. In NRW müssen sie dagegen einen förmlichen Antrag stellen. Die Behörden begründen dies mit einem sozialen Schutzmechanismus.
Juristen äußern nun Bedenken, ob die aktuelle Regelung mit den geltenden Vorschriften vereinbar ist. Die Praxis bleibt einzigartig für NRW – kein anderes Bundesland wendet ähnliche Bestimmungen an.
Die Diskussion zeigt, wie sehr sich NRW in der Beamtenbesoldung vom Rest Deutschlands unterscheidet. Angesichts der aufkommenden rechtlichen Fragen könnte das Land unter Druck geraten, seine Vorgehensweise zu überprüfen. Betroffene Beschäftigte müssen vorerst das Antragsverfahren durchlaufen, um das fiktive Einkommen streichen zu lassen.
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