Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen – trotz fehlender Blüten
Gericht bestätigt Verbot des Handels mit angepflanzten Hanfsämlingen - Kölner Gericht stoppt Verkauf von Cannabis-Stecklingen – trotz fehlender Blüten
Ein Kölner Unternehmer wurde daran gehindert, Cannabis-Stecklinge in Töpfen über seinen Laden und Online-Shop zu verkaufen. Die Stadt entschied, dass der Handel gegen das deutsche Cannabisgesetz verstößt – selbst wenn die Pflanzen noch keine Blüten oder Knospen ausgebildet hatten. Der Geschäftsmann hatte argumentiert, die Jungpflanzen müssten als legales Vermehrungsmaterial behandelt werden.
Der Streit begann, als der Unternehmer Topfpflanzen mit Cannabis-Stecklingen zum Verkauf anbot. Er behauptete, es handele sich lediglich um Stecklinge oder Vermehrungsmaterial, das gewerbliche Händler vertreiben dürfen. Die Kölner Behörden sahen dies jedoch anders und erließen ein Verbot: Die Stecklinge fielen ihrer Ansicht nach unter die Beschränkungen des Cannabisgesetzes für den gewerblichen Handel mit Cannabis.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Entscheidung der Stadt. Die Richter urteilten, dass Cannabis-Pflanzen in Töpfen – unabhängig von ihrem Wachstumsstadium – als Cannabis einzustufen seien und nicht gewerblich verkauft werden dürften. Das Cannabisgesetz erlaubt lediglich den nicht-kommerziellen, regulierten Anbau für den Eigenbedarf, nicht jedoch den Verkauf lebender Pflanzen.
Der Unternehmer kann nun gegen das Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen Berufung einlegen. Unterdessen liegen keine offiziellen Zahlen vor, wie sich die Anzahl der registrierten Cannabis-Anbauvereine in der Region seit Inkrafttreten des Cannabissteuergesetzes 2024 verändert hat.
Die Gerichtsentscheidung unterstreicht das Verbot des gewerblichen Verkaufs von Cannabis-Stecklingen – selbst bei unreifen Pflanzen. Der Fall des Unternehmers könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Streitfälle nach dem Cannabisgesetz haben. Bis auf Weiteres bleibt das Verbot bestehen, während er über eine Berufung nachdenkt.
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