NRW lehnt generelle Stallpflicht für Geflügel ab – Tierschutz und Wirtschaftlichkeit entscheiden
Ibrahim KargeKein genereller Stallpflicht für Geflügel in NRW - NRW lehnt generelle Stallpflicht für Geflügel ab – Tierschutz und Wirtschaftlichkeit entscheiden
Nordrhein-Westfalen wird vorerst keine generelle Stallpflicht für Geflügel einführen. Agrarministerin Silke Gorißen (CDU) hat den Vorschlag nach Prüfung der möglichen Auswirkungen abgelehnt. Die Entscheidung fällt inmitten wachsender Forderungen des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) nach einer bundesweiten Regelung.
Der ZDG hatte sich für eine flächendeckende Stallpflicht in ganz Deutschland eingesetzt. Hintergrund ist die Sorge um die Seuchenprävention in der Nutztierhaltung. Ministerin Gorißen betonte jedoch, dass eine solche Maßnahme gründlich geprüft werden müsse, bevor sie umgesetzt werde.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass die Krankheitsvorsorge bei Nutztieren in der Verantwortung der Bundesländer liege. Da die Bedingungen zwischen den Regionen stark variieren, sei eine pauschale Lösung kaum praktikabel. Gorißen verwies zudem auf die finanzielle Belastung, die ein generelles Verbot für kleinere Betriebe bedeuten würde – viele von ihnen verfügen nicht über die Mittel, um kurzfristig ihre Infrastruktur umzustellen.
Ein weiterer entscheidender Grund für die Ablehnung war der Tierschutz. Die Ministerin erklärte, dass eine plötzliche Stallhaltung für Freilandgeflügel unnötigen Stress verursachen könnte. Ihre Entscheidung spiegelt damit einen Abwägungsprozess zwischen Seuchenschutz und dem Wohl der Tiere wider.
Nordrhein-Westfalen wird vorerst keine verpflichtende Stallpflicht für Geflügel verhängen. Der Schritt berücksichtigt regionale Unterschiede, die wirtschaftliche Situation der Betriebe und das Wohl der Tiere. Über mögliche künftige Änderungen wird nach weiterer Risikobewertung und praktischer Prüfung entschieden.






