Frau inszeniert eigene Entführung – und erpresst 5.000 Euro von ihrem Mann
Tassilo HeßProzess: Frau simuliert ihre eigene Entführung beim Ehemann - Frau inszeniert eigene Entführung – und erpresst 5.000 Euro von ihrem Mann
Eine Frau aus Köln inszenierte ihre eigene Entführung, um von ihrem Ehemann 5.000 Euro zu erpressen. Die aufwendige Täuschung spielte sich Anfang 2023 ab und führte zu polizeilichen Ermittlungen sowie einem Gerichtsverfahren. Später stellte sich heraus, dass ihr Handeln mit schweren persönlichen Problemen zusammenhing – darunter Schulden und psychische Erkrankungen.
Der Vorfall begann, als der Ehemann der Frau WhatsApp-Nachrichten erhielt, in denen behauptet wurde, sie sei entführt worden. Die Absender forderten eine Überweisung von 5.000 Euro für ihre sichere Rückkehr. Aus Sorge um das Leben seiner Frau kam der Mann der Forderung nach und informierte umgehend die Polizei.
Die Behörden leiteten eine großangelegte Operation ein, darunter Telefonüberwachung und eine stadtweite Fahndung. Später wurde die Frau in der Nähe des Kölner Doms aufgefunden, wo sie angab, ihren Entführern entkommen zu sein. Ungereimtheiten in ihrer Schilderung weckten jedoch Zweifel bei den Ermittlern.
Bei der Befragung gestand sie, die Entführung vorgetäuscht zu haben. Sie offenbarten, dass ihr Handeln durch eine Spiel- und Kaufsucht angetrieben worden war, die sie mit 20.000 Euro verschuldet zurückgelassen hatte. Zudem spielte eine schwere Depression eine Rolle bei ihrer Entscheidung.
Der Fall kam vor dem Landgericht Köln zur Verhandlung. Die Angeklagte bekannte sich der Erpressung durch Drohung und der Vortäuschung einer Straftat schuldig. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten.
Nach dem Urteil entschied sich ihr Ehemann, ihr zu verzeihen. Zudem unternahm er Schritte, um ihre ausstehenden Schulden zu begleichen.
Die Frau wurde vorübergehend in einer psychiatrischen Einrichtung untersucht. Mittlerweile erhält sie eine Therapie, um ihre Suchtprobleme und psychischen Belastungen zu bewältigen. Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass sie einer Haftstrafe entgeht, sofern sie die gerichtlichen Auflagen einhält.






