Zoll beschlagnahmt Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund wegen falscher Papiere
Luitgard RitterZoll beschlagnahmt Zwergspitz-Welpen am Flughafen Dortmund wegen falscher Papiere
Zwei Reisende trafen am 5. Dezember 2024 mit zwei Zwergspitz-Welpen in Transportboxen am Flughafen Dortmund aus Istanbul ein. Die Zollbehörden beschlagnahmten die Tiere, nachdem sie Unstimmigkeiten in den Gesundheitsunterlagen festgestellt hatten. Die Welpen wurden anschließend in einem örtlichen Tierheim unter Quarantäne gestellt.
Die 57-jährige Frau und der 44-jährige Mann gaben an, die Hunde in der Türkei gekauft zu haben, wo die Preise niedriger seien als in Deutschland. Sie legten türkische Haustierpässe sowie EU-Gesundheitszeugnisse vor, die auch Bluttestergebnisse für beide Tiere enthielten.
Beamte hegtten jedoch den Verdacht, dass die Welpen jünger waren als die angegebenen acht Monate – vermutlich etwa zwölf Wochen alt. Keines der Tiere verfügte über den vorgeschriebenen Mikrochip oder eine Tätowierung zur Identifizierung. Zudem entsprachen die Unterlagen nicht den EU-Gesundheitsvorschriften für Haustiere aus Drittländern, die gültige Tollwutimpfungen und korrekte Papiere zur Verhinderung der Krankheitsausbreitung vorsehen.
Nach EU-Recht müssen Haustiere von einer verantwortlichen Person – etwa dem Besitzer oder einer bevollmächtigten Person – begleitet werden. Für Einreisen aus bestimmten Ländern, darunter auch die Schweiz, gelten zudem Sonderregelungen.
Die Welpen bleiben vorerst in Quarantäne, während die Behörden ihr Alter und ihren Gesundheitszustand überprüfen. Der Fall unterstreicht die strengen Kontrollen bei der Einfuhr von Haustieren, um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu Gesundheit und Identifikation zu gewährleisten. Ohne die erforderlichen Dokumente können Tiere beschlagnahmt oder die Einreise verweigert werden.






