Windpark-Sieg vor Gericht: Gleitschirmflieger verlieren Klage gegen Turbinenbau
Tassilo HeßDrachenflieger-Gleiter scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark-Sieg vor Gericht: Gleitschirmflieger verlieren Klage gegen Turbinenbau
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die sechs geplanten Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Flugbetrieb darstellen. Die Entscheidung ebnet den Weg für den Bau in einer ausgewiesenen Windenergiezone bei Meschede.
Der Verein, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flugaktivitäten einschränken. Ihr Fluggelände, eines der meistgenutzten in der Region, liegt nur 550 Meter von den geplanten Anlagen entfernt. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h sicher möglich seien; die behaupteten Turbulenzrisiken bei höheren Geschwindigkeiten seien nicht ausreichend belegt.
Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass das Gebiet bereits im Regionalplan als Standort für Windenergie ausgewiesen sei. Sie urteilten, der Verein sei im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden und es seien keine zusätzlichen Sicherheitsauflagen vor der Genehmigung erforderlich. Mit dieser Entscheidung kann der Windpark nun ohne weitere Verzögerungen realisiert werden.
Da die Klage abgewiesen wurde, werden die sechs Windkraftanlagen wie geplant errichtet. Das Urteil bedeutet, dass sich der Verein an die neuen Gegebenheiten anpassen muss, auch wenn das Gericht keine akuten Sicherheitsrisiken erkannte. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für die Abwägung zwischen erneuerbaren Energieprojekten und lokalen Freizeitaktivitäten.






