Streit um Kölner Wohnumwandlung: Volksbühne gegen Anwohner vor Gericht
Ibrahim KargeNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Streit um Kölner Wohnumwandlung: Volksbühne gegen Anwohner vor Gericht
Rechtsstreit um Wohnumwandlung in Köln nimmt neue Wendung
Ein juristischer Konflikt um die Umnutzung eines ehemaligen Druckereigebäudes in Köln zu Wohnzwecken geht in die nächste Runde. Im Mittelpunkt des Streits stehen das Volksbühne-Theater und ein Anwohner, der Teile der alten Druckerei in eine Wohnung umbauen möchte. Nach einer Reihe von Urteilen wurde der Fall nun zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen.
Der Konflikt begann, als der Anwohner einen Bauantrag stellte, um Räumlichkeiten der ehemaligen Druckerei in eine Wohnung umzuwandeln. Der Freie Volksbühne e.V., der das benachbarte Theater betreibt, legte Widerspruch ein. Die Theaterbetreiber argumentierten, dass die Wohnnutzung ihre Aufführungen durch Lärmbelästigung beeinträchtigen würde.
Im Juni 2024 gab das Münsteraner Gericht dem Theater recht und verhinderte die Baugenehmigung. Die Richter urteilten, dass der vom Theater ausgehende Lärm die zulässigen Grenzwerte überschreite und eine Wohnnutzung daher unzumutbar sei. Doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig griff später ein.
Das Leipziger Gericht entdeckte Mängel in der ursprünglichen Entscheidung. Es stellte fest, dass sich die Münsteraner Richter ausschließlich auf die Lärmbelastung konzentriert hätten, ohne weitere relevante Aspekte zu prüfen. Daraufhin wurde der Fall zur erneuten Bewertung nach Münster zurückverwiesen.
Unklar bleibt, wie sich der frühere Betrieb der Druckerei auf das Umfeld auswirkte. Aus den Gerichtsakten geht lediglich hervor, dass Bedenken wegen des Theaterlärms und dessen Auswirkungen auf künftige Anwohner bestehen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster wird den Streit nun erneut prüfen. Seine Entscheidung wird darüber entscheiden, ob die Wohnumwandlung genehmigt wird oder ob die Einwände des Theaters den Umbau blockieren. Das Urteil wird zudem klären, wie Lärmschutzbestimmungen in gemischten Nutzungsgebieten Kölns anzuwenden sind.






