Obdachloser löst Notbremsung im Wittener Hauptbahnhof aus – Bahnverkehr lahmgelegt
Luitgard RitterObdachloser löst Notbremsung im Wittener Hauptbahnhof aus – Bahnverkehr lahmgelegt
Schwerwiegende Störung im Wittener Hauptbahnhof: Obdachloser betritt Gleise vor herannahendem Zug
Ein 37-jähriger obdachloser Mann hat am 7. Oktober für eine massive Behinderung des Bahnverkehrs am Wittener Hauptbahnhof gesorgt, nachdem er die Gleise betreten hatte, während sich ein Zug näherte. Der Lokführer musste eine Notbremsung einleiten, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Die Behörden haben inzwischen Ermittlungen wegen dieser gefährlichen Handlung eingeleitet.
Gegen 14:35 Uhr wurde der Vorfall gemeldet, als der 34-jährige Triebwagenführer der RB 40 einen Mann mit ausgebreiteten Armen auf den Gleisen entdeckte. Der Lokführer reagierte umgehend und löste die Notbremse aus – der Zug kam gerade noch rechtzeitig zum Stehen. Bundespolizisten trafen kurz darauf ein und identifizierten den Mann als polnischen Staatsbürger.
Der Verdächtige wurde vom Bahnhofsgelände gebracht und erhielt ein Hausverbot. Unterdessen versucht die Staatsanwaltschaft Bochum, den Mann für weitere Befragungen ausfindig zu machen. Die Bundespolizei hat ein Verfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet und einen Bericht an die zuständigen Stellen übermittelt.
In Reaktion auf den Vorfall warnten Beamte erneut vor den extremen Gefahren, die vom Betreten von Gleisbereichen ausgehen. Moderne Züge nähern sich oft geräuschlos, sodass kaum Reaktionszeit bleibt. Zudem erzeugen vorbeifahrende Züge durch den starken Luftsog in der Nähe der Bahnsteige eine Sogwirkung, die Gegenstände – oder sogar Menschen – in Richtung der Gleise ziehen kann. Anders als Fahrzeuge können Züge Hindernissen nicht ausweichen, was unerlaubtes Betreten der Gleise besonders riskant macht.
Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an, während die Behörden den aktuellen Aufenthaltsort des Mannes klären. Die Bundespolizei betont weiterhin die lebensbedrohlichen Risiken, die mit dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen verbunden sind. Der Fall unterstreicht die strengen Sicherheitsvorkehrungen, die sowohl Fahrgäste als auch Bahnmitarbeiter schützen sollen.






