04 April 2026, 04:02

NRW entfesselt Kommunen: Schulbücher künftig ohne Bürokratie-Dschungel

Offenes Buch mit bunten Seiten und Textproben auf dunklem Hintergrund, als deutsches Lehrbuch identifiziert.

NRW entfesselt Kommunen: Schulbücher künftig ohne Bürokratie-Dschungel

Nordrhein-Westfalen reformiert Kommunalrecht: Schulbuchbeschaffung wird entbürokratisiert

Nordrhein-Westfalen hat sein Gemeindeordnung aktualisiert, um die Beschaffung von Schulbüchern zu vereinfachen. Die neuen Regelungen in § 75a zielen darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen und Kommunen mehr Spielraum zu geben. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Änderung als Schritt zur Entflechtung von Vorschriften und zur Stärkung unabhängiger Buchhandlungen.

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Die Reform schafft ab dem 1. Januar 2026 landesweite Vorgaben für Unterschwellenvergaben ab. Kommunen müssen dann weder die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unter den Schwellenwerten (UVgO) noch zusätzliche Haushaltsregeln beachten. Stattdessen gelten allgemeine Vergabegrundsätze, während Städte und Gemeinden in ihren Satzungen eigene Verfahren festlegen können.

Der neue Paragraf sieht keine festen Geldgrenzen oder starre Abläufe vor. Dadurch könnten Direktvergaben bis zu 216.000 Euro möglich sein – die genauen Modalitäten hängen jedoch von lokalen Entscheidungen ab. Ein Factsheet mit den wichtigsten Änderungen steht als Orientierungshilfe zur Verfügung.

Der Börsenverein ruft Buchhandlungen dazu auf, sich aktiv mit Schulen und Kommunen auszutauschen, um die Umsetzung der Regelungen mitzugestalten. Er rät, lokale Entwicklungen zu verfolgen und sich für praxisnahe Lösungen einzusetzen. Als Ansprechpartner für Rückfragen wurde Alexander Kleine ([email protected]) benannt.

Die Reform verlagert die Verantwortung für die Schulbuchbeschaffung auf die kommunale Ebene und hebt starre Landesgrenzen auf. Da die Umsetzung je nach Standort variiert, müssen Buchhandlungen und Schulen die lokalen Beschlüsse im Blick behalten, um die Auswirkungen auf ihre Arbeit zu verstehen.

Quelle