Neuer Rechtsstreit um 40 Millionen Euro im Cum-Ex-Skandal vor Bonner Gericht
Klemens GorlitzCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher krimineller Vermögenswerte des Bankers Olearius - Neuer Rechtsstreit um 40 Millionen Euro im Cum-Ex-Skandal vor Bonner Gericht
Ein neuer Rechtsstreit um den Cum-Ex-Skandal, einen der größten Steuerbetrugsfälle Deutschlands, steht bevor. Das Landgericht Bonn muss nun erneut prüfen, ob 40 Millionen Euro von Christian Olearius, dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der M.M. Warburg Bank, eingezogen werden. Dies folgt einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine Neubewertung der Beschlagnahmung mutmaßlich illegaler Gewinne in Zusammenhang mit seiner Rolle im Skandal anordnete.
Christian Olearius, der jahrelang die Geschäfte der M.M. Warburg & Co. leitete, wird vorgeworfen, zwischen 2007 und 2011 falsche Körperschaftsteuererklärungen eingereicht zu haben. Durch diese Angaben soll die Bank unberechtigte Steuererstattungen in Höhe von über 161 Millionen Euro über Cum-Ex-Geschäfte erhalten haben. Trotz der schweren Vorwürfe wurden die Ermittlungen wegen besonders schweren Steuerhinterziehungs gegen ihn aufgrund seines Gesundheitszustands endgültig eingestellt.
Der BGH hatte kürzlich das ursprüngliche Urteil des Bonner Gerichts zur Einziehung von Olearius' Gewinnen aufgehoben. Nun muss in einer neuen Verhandlung entschieden werden, ob die 40 Millionen Euro aus den Erträgen eingezogen werden sollen. Olearius selbst wird an den neuen Verhandlungen nicht teilnehmen müssen.
Der Cum-Ex-Skandal bleibt einer der folgenschwersten Finanzbetrugsfälle der deutschen Geschichte und hat dem Staat Milliarden an Steuereinnahmen gekostet. Während die Frage nach Olearius' persönlicher Schuld weiterhin ungeklärt bleibt, treiben die Staatsanwälte weiterhin die Einziehung der Gelder voran, die mit dem Betrugssystem in Verbindung stehen.
Die anstehende Verhandlung in Bonn wird sich ausschließlich mit dem Einziehungsbeschluss über die 40 Millionen Euro befassen. Weitere strafrechtliche Vorwürfe gegen Olearius wird es nicht geben, da seine gesundheitsbedingte Verfahrensunfähigkeit weiterhin besteht. Der Fall zeigt, wie sehr die juristischen Folgen des Cum-Ex-Skandals noch Jahre nach dessen Aufdeckung nachwirken.






