19 March 2026, 20:01

Gericht wehrt Klage gegen Windrad nahe Gleitschirm-Startplatz ab

Zwei Menschen paragleiten über Wasser mit Rauchspuren, Bäumen, Gebäuden und einem klaren Himmel im Hintergrund.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht wehrt Klage gegen Windrad nahe Gleitschirm-Startplatz ab

Drachensegler- und Gleitschirmclub in Nordrhein-Westfalen scheitert mit Klage gegen Windrad in der Nähe

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Eilantrag eines Drachen- und Gleitschirmflugvereins aus Nordrhein-Westfalen gegen den Bau eines nahegelegenen Windrads abgewiesen. Damit kann das Projekt im Hochsauerlandkreis wie geplant umgesetzt werden. Das Urteil beendet einen Streit über die möglichen Auswirkungen der Anlage auf den Flugbetrieb.

Der Verein, der seit 1998 einen Startplatz betreibt, hatte argumentiert, das Windrad schaffe unsichere Bedingungen und schränke die Flugaktivitäten ein. Mit rund tausend Starts pro Jahr zählt der Standort zu den meistgenutzten in der Region. Die geplante Windkraftanlage liegt etwa 550 Meter entfernt.

Das Gericht räumte ein, dass es durch das Windrad zu gewissen Flugbeschränkungen kommen werde, sah jedoch keine Belege dafür, dass die Existenz des Vereins gefährdet sei. Die Richter urteilten, der Verein sei im Planungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden, und verwiesen darauf, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin möglich seien. Mit der Entscheidung entfallen nun die rechtlichen Hürden für den Baubeginn.

Öffentliche Daten dazu, wie viele Windräder in Nordrhein-Westfalen in der Nähe ähnlicher Vereine bereits in Betrieb sind oder geplant werden, liegen nicht vor. Über künftige Projekte entscheiden die regionalen Planungsgenehmigungen, die bis März 2026 gelten. Die genaue Zahl hängt von der Lage der jeweiligen Clubs ab.

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Die Ablehnung des Antrags ebnet den Weg für den Bau des Windrads in der Nähe des langjährigen Startplatzes. Zwar sind einige Flugbeschränkungen zu erwarten, doch das Urteil bestätigt, dass das Projekt keine existenzbedrohende Gefahr für den Verein darstellt. Die Entscheidung setzt ein Signal für die Abwägung zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und lokalen Freizeitinteressen.

Quelle