Gericht stoppt Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter – Umzug rechtswidrig
Tassilo HeßGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung der TH OWL-Studiengänge aus Höxter – Umzug rechtswidrig
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, gestoppt. Das am 27. Februar 2026 ergangene Urteil erklärte den geplanten Umzug nach Detmold oder Lemgo für rechtswidrig. Zudem bestätigte es die vorherige Intervention des Landes in der Angelegenheit als rechtmäßig und durch das Hochschulrecht gedeckt.
Die TH OWL hatte bereits Vorbereitungen getroffen, um die Lehrtätigkeiten in Höxter zu verlagern, darunter Aktualisierungen zu dringlichen Verfahren und logistische Planungen. Selbst unter den Mitarbeitenden war im Gespräch, nach dem Umzug vergleichbare Studienangebote aufrechtzuerhalten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Hochschule nicht befugt sei, den Standort Höxter vollständig aufzugeben.
In der Begründung hieß es, der Campus Höxter stehe unter dem expliziten Schutz des Landesrechts. Eine vollständige Schließung oder die Verlegung aller Studiengänge ohne eine klar definierte Zukunftsperspektive für den Standort sei daher unzulässig. Zudem bestätigte das Gericht, dass die Aufsichtsmaßnahme des Landes im Jahr 2025 zu Recht ergriffen worden war, um die Pläne der Hochschule zu stoppen.
Die öffentliche Ankündigung der TH OWL, die Lehre in Höxter komplett einzustellen, wurde als rechtswidrig verworfen. Ohne ein konkretes Konzept für den Standort sei jede Verlegung von Studiengängen ungültig.
Das Urteil verhindert, dass die TH OWL Höxter ohne Weiteres aufgibt, ohne die Funktionsfähigkeit des Campus zu sichern. Die Entscheidung unterstreicht den gesetzlichen Schutz des Standorts nach Landesrecht. Die Hochschule muss ihre Pläne nun im Einklang mit den gerichtlichen Feststellungen überarbeiten.






