08 May 2026, 14:05

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht

Schwarz-weiß-foto von formell gekleideten männer vor einem gebäude posieren, mit text unten lesend "medizinische fakultät der universität von new york und die gründer des medizinischen departments."

Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für alle Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll die Arzneimittelsicherheit erhöhen und Medikationsfehler verringern. Apotheken in Dortmund begrüßen die Umstellung bereits als wichtigen Schritt für eine bessere Gesundheitsversorgung.

Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer elektronischen Medikationsliste. So bleiben alle Daten sicher und stets aktuell. Derzeit können Apotheken diese Informationen drei Tage lang über die Gesundheitskarte der Patienten einsehen.

Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten. Sie können den Zugriff für bestimmte Einrichtungen über die App ihrer Krankenkasse oder direkt beim Versicherer einschränken. Ab dem nächsten Jahr dürfen Apotheken zudem eigene Eintragungen in die Medikationsliste vornehmen.

Trotz der Vorteile gibt es bei der Telematikinfrastruktur, die die ePA und E-Rezepte unterstützt, noch technische Probleme. Diese könnten sich auf den reibungslosen Betrieb auswirken, sobald die Nutzung verpflichtend wird.

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Dortmunder Apotheken sehen in der ePA ein wirksames Mittel, um Medikationsfehler und gefährliche Wechselwirkungen zu vermeiden. Sie betrachten die Einführung als entscheidenden Fortschritt für eine zuverlässigere und effizientere Gesundheitsversorgung.

Der verpflichtende Start der ePA erfolgt am 1. Oktober 2025. Patienten verwalten dann selbst den Zugriff auf ihre Daten, während Apotheken neue Werkzeuge für eine bessere Dokumentation erhalten. Ob das System erfolgreich sein wird, hängt maßgeblich davon ab, ob die anhaltenden technischen Herausforderungen in der Infrastruktur gelöst werden.

Quelle