20 March 2026, 02:01

DSGVO-Gutachten klärt Missbrauch von Auskunftsersuchen und Schadensersatzansprüche

Liniendiagramm, das Pipeline-Vandalismus-Vorfälle in Nigeria von 2002 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

DSGVO-Gutachten klärt Missbrauch von Auskunftsersuchen und Schadensersatzansprüche

Am 12. September 2025 legte Generalanwalt Maciej Szpunar ein Rechtsgutachten im Fall C-526/24 (Brillen Rottler) vor, das sich mit Bedenken hinsichtlich des möglichen Missbrauchs von Auskunftsersuchen nach Artikel 15 DSGVO befasst. Das Gutachten klärte zentrale Aspekte der Haftung und des Schadensersatzes für Personen, die solche Anfragen stellen.

Laut öffentlichen Aufzeichnungen aus den Jahren 2023 bis 2026 gab es in den letzten drei Jahren weder vor dem Gericht der Europäischen Union noch vor nationalen EU-Gerichten dokumentierte Fälle von Missbrauch im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen nach der DSGVO.

Das Gutachten untersuchte, ob ein Auskunftsersuchen nach Artikel 12 Absatz 5 DSGVO als missbräuchlich eingestuft werden kann, der es Unternehmen erlaubt, "übermäßige" Anfragen abzulehnen oder dafür Gebühren zu erheben. Allerdings bleibt die Hürde für den Nachweis eines Missbrauchs hoch. Unternehmen müssen klare, dokumentierte Belege vorlegen, dass der Zweck der Anfrage mit den Zielen der DSGVO unvereinbar ist.

Die Verweigerung der Bearbeitung eines Auskunftsersuchens ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Jede Ablehnung muss begründet, verhältnismäßig und durch den Verantwortlichen umfassend dokumentiert werden. Das Auskunftsrecht selbst ist ein grundlegendes Recht, weshalb Unternehmen bei Ablehnungen besondere Vorsicht walten lassen sollten.

Das Gutachten unterstrich zudem den Umfang des Schadensersatzanspruchs nach Artikel 82 DSGVO. Betroffene können Entschädigung für jeden Verstoß gegen die DSGVO verlangen – nicht nur bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung. Selbst wenn ein Schaden durch prozedurale Mängel und nicht durch direkten Datenmissbrauch entsteht, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Darüber hinaus darf die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs nicht pauschal als missbräuchlich angesehen werden. Die Leitlinien des Generalanwalts betonten, dass betroffene Personen weiterhin starken Schutz genießen, wenn sie bei DSGVO-Verstößen Entschädigung suchen.

Das Gutachten setzt einen klaren Maßstab für die Behandlung von Auskunftsersuchen und Schadensersatzforderungen nach der DSGVO. Unternehmen müssen nun sicherstellen, dass jede Ablehnung einer Anfrage gut begründet ist, während betroffene Personen weiterhin weitreichende Rechte behalten, bei Verstößen Schadensersatz zu fordern. Die Entscheidung unterstreicht, dass die Einhaltung prozeduraler Vorgaben genauso entscheidend ist wie die rechtmäßige Datenverarbeitung selbst.

Quelle