Buschfeld in Solingen-Wald wird dauerhaft vor Bebauung geschützt
Der Düsseldorfer Regierungsbezirk hat einen entscheidenden Schritt zum Schutz des Buschfeld-Gebiets in Solingen-Wald unternommen. Er verabschiedete den ersten notwendigen Beschluss zur Änderung des Regionalplans – dies markiert den Beginn der 25. Planänderung für das Areal.
Mit der Entscheidung des Rates endet eine langjährige Debatte in der lokalen Politik und Verwaltung. Das Buschfeld soll künftig nicht mehr als Gewerbegebiet ausgewiesen werden, sondern dauerhaft als landwirtschaftliche und freiflächige Nutzungszone unter der neuen Klassifizierung erhalten bleiben.
Sobald der Prozess abgeschlossen ist, wird das Gebiet als „Allgemeine Freifläche und Landwirtschaftszone“ eingestuft. Sein Zweck liegt dann im Landschaftsschutz und in der naturbezogenen Naherholung. Ein zweiter Beschluss ist jedoch noch erforderlich, um die Änderung rechtlich verbindlich zu machen.
Anschließend tritt die konkrete Überarbeitungsphase der Planänderung in Kraft. Nach der finalen Genehmigung wird das Buschfeld als Ackerland und geschützte Kulturlandschaft für die öffentliche Nutzung gesichert.
Mit der ersten Zustimmung des Rates schreitet das Verfahren voran: Das Buschfeld bleibt von gewerblicher Nutzung verschont und dient künftig landwirtschaftlichen sowie erholungsbezogenen Zwecken. Die Änderung tritt vollständig in Kraft, sobald der zweite Beschluss gefasst ist.
