Bundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt
Luitgard RitterBundeswehr-Zugführer wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt
Ein Zugführer aus Munster ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er während eines Einsatzes in Litauen eine antisemitische Äußerung gemacht hatte. Der Fall geht auf Vorwürfe zurück, die sich im Juni 2021 auf rechtsextremes Verhalten, Antisemitismus und Diskriminierung unter Soldaten bezogen.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein einzelner Vorwurf gegen den Zugführer. Zeugen berichteten, er habe Soldaten als „Vaterlandsverräter“ bezeichnet und hinzugefügt, diese seien „früher Juden genannt“ worden. Die Bemerkung fiel nach Frustration über die Überwachung durch eine Einheit der militärischen elektronischen Aufklärung.
Der Angeklagte räumte ein, die Aussage getroffen zu haben, behauptete jedoch, sich sofort korrigiert zu haben. Der Richter wertete die Äußerung als klare Volksverhetzung und stellte fest, sie stehe nicht unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 6.000 Euro gegen den Zugführer und verpflichtete ihn zur Übernahme der Prozesskosten.
Die Bundeswehr hatte zunächst mehrere Soldaten wegen der Vorwürfe untersucht. Später wurden separate Ermittlungen eingeleitet. Derzeit sind keine weiteren zivilrechtlichen Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige in Zusammenhang mit den Vorfällen in Litauen anhängig.
Das Urteil beendet das zivilrechtliche Verfahren in diesem Fall. Der Zugführer muss nun die Strafe sowie die Prozesskosten zahlen. Weitere zivilrechtliche Verfahren gegen andere Soldaten sind nicht mehr anhängig.
