Bistum Münster reformiert Trägerschaft von 660 Kitas bis 2027
Bistum Münster reformiert Trägerschaft seiner 660 Kindergärten
Bis 2027 übernehmen drei regionale gemeinnützige GmbHs (gGmbHs) die Verantwortung für die Kindertageseinrichtungen des Bistums Münster, um die langfristige finanzielle Stabilität zu sichern. Die Umstrukturierung ist eine Reaktion auf geänderte Landesförderrichtlinien und soll die Verwaltungslast für die örtlichen Kirchengemeinden verringern.
Im Rahmen der Neuordnung entstehen drei regionale gGmbHs: Eine wird für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen zuständig sein, eine weitere bedient die Stadt Münster sowie die Kreise Steinfurt und Warendorf. Eine dritte, übergeordnete gGmbH übernimmt strategische Entscheidungen, um flexibler auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen reagieren zu können.
Jede Kirchengemeinde muss dem Übertrag der Trägerschaft und der Beteiligung an der neuen Struktur zustimmen. Bereits jetzt finden Gespräche mit lokalen Verantwortlichen statt, um rechtliche, finanzielle, personelle und strukturelle Fragen zu klären. Der Diözesanadministrator Antonius Hamers betont, dass die Reform aufgrund der neuen Vergabepraxis staatlicher Mittel für Kindergärten notwendig sei.
Aktuell beschäftigt das Bistum rund 10.600 pädagogische Fachkräfte und 840 Hauswirtschaftskräfte in seinen Einrichtungen. Zur Unterstützung des Übergangs sind im Haushalt 2026 insgesamt 39,5 Millionen Euro für die Kindergärten vorgesehen. Das neue System soll die enge Verbindung der Einrichtungen zu ihren Gemeinden bewahren, gleichzeitig aber den Verwaltungsaufwand für die Pfarreien reduzieren.
Ziel der Reform ist es, die Zukunft der bistumseigenen Kindergärten durch flexiblere und nachhaltigere Strukturen zu sichern. Mit bereits bereitgestellten Mitteln und der geplanten Übernahme durch die regionalen Gesellschaften bleibt der Fokus auf der Qualität der frühen Bildung. Die vollständige Umstellung auf die neue Struktur soll bis 2027 abgeschlossen sein.






