19 June 2026, 00:01

Betriebsweihnachtsfeiern: Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer jetzt kennen müssen

Gerichtliche Urteile zu Weihnachtsfeiern: Was darf ich und was nicht?

Betriebsweihnachtsfeiern: Welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer jetzt kennen müssen

Deutsche Gerichte haben in mehreren Urteilen die rechtlichen Folgen von Betriebsweihnachtsfeiern geklärt. Die Entscheidungen befassen sich mit Fragen der Teilnahme, von Verletzungen und Fehlverhalten bei solchen Veranstaltungen und präzisieren die Rechte sowie Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Das Amtsgericht Köln urteilte, dass Beschäftigte keinen rechtlichen Anspruch auf Geschenke haben, wenn sie eine freiwillige Betriebsveranstaltung auslassen. Dies gelte auch für Weihnachtsfeiern, die von einer Abteilungsleitung organisiert werden und an denen das gesamte Team teilnimmt. Das Gericht stufte solche Zusammenkünfte als „Gemeinschaftsveranstaltungen des Betriebs“ ein.

In Berlin entschied das Sozialgericht, dass Verletzungen, die auf einer vom Unternehmen ausgerichteten Weihnachtsfeier erlitten werden, als Arbeitsunfälle gelten. Betroffene Arbeitnehmer könnten demnach Anspruch auf Entschädigung nach den Vorschriften der Arbeitssicherheit haben.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ergänzte, dass schwerwiegendes Fehlverhalten bei solchen Anlässen zu einer Kündigung führen kann. Arbeitnehmer müssen unter Umständen selbst ohne vorherige Abmahnung mit einer Entlassung rechnen, wenn ihr Verhalten als besonders schwerwiegend eingestuft wird.

Die Urteile ziehen klare rechtliche Grenzen für Betriebsweihnachtsfeiern. Sie definieren den Status dieser Veranstaltungen, die Konsequenzen bei Fernbleiben sowie die möglichen Folgen von Fehlverhalten. Arbeitgeber und Mitarbeiter erhalten damit präzisere Leitlinien zu ihren Rechten und Pflichten.

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