Zoll stoppt Transporter mit undeklarierten Waren auf der A44 bei Geseke
Ibrahim KargeZoll stoppt Transporter mit undeklarierten Waren auf der A44 bei Geseke
Zollbeamte am Flughafen Paderborn/Lippstadt haben einen Transporter gestoppt, der vom Vereinigten Königreich nach Rumänien unterwegs war, nachdem sie nicht deklarierte Waren entdeckt hatten. Der 53-jährige Fahrer muss sich nun wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten, da er die fälligen Einfuhrabgaben nicht vor Ort beglichen hat.
Der Vorfall ereignete sich auf der Autobahn A44 bei Geseke, wo Mitarbeiter des Hauptzollamts Bielefeld einen in Rumänien zugelassenen Kleintransporter kontrollierten. Im Inneren fanden sie einen gebrauchten Automotor, zwei neue Handys und eine gebrauchte Smartwatch. Der Fahrer konnte zwar einen Kaufbeleg für den Motor im Wert von 4.500 Pfund vorlegen, nicht jedoch die erforderlichen Zollpapiere.
Zudem transportierte der Transporter verschiedene Post- und Paketsendungen, von denen einige aus dem Vereinigten Königreich stammten. Nach EU-Recht müssen Reisende Waren aus Drittländern bei der Einreise mündlich anmelden; bei Überschreitung der Freigrenzen werden Abgaben fällig. Die zollfreien Höchstgrenzen liegen bei 300 Euro für die meisten Reisenden, 430 Euro bei Anreise per Flugzeug oder Schiff und 175 Euro für unter 15-Jährige.
Da der Fahrer die geschätzten 1.150 Euro an Einfuhrumsatzsteuer nicht sofort begleichen konnte, beschlagnahmte der Zoll vorläufig den Motor, die Handys und die Smartwatch. Später leiteten die Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung korrekter Zollanmeldungen beim Verbringen von Waren in die EU. Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben bis zum Abschluss der Ermittlungen in Verwahrung. Dem Fahrer drohen nun mögliche rechtliche Konsequenzen, weil er versucht haben soll, die Einfuhrabgaben zu umgehen.






