Zoll Krefeld beschlagnahmt über 3.200 illegale Feuerwerkskörper der Kategorie F3
Luitgard RitterZoll Krefeld beschlagnahmt über 3.200 illegale Feuerwerkskörper der Kategorie F3
Zollbeamte in Krefeld beschlagnahmen über 3.200 illegale Feuerwerkskörper
In den vergangenen Wochen haben Zollbeamte in Krefeld mehr als 3.200 illegale Feuerwerkskörper sichergestellt. Die verschärften Kontrollen erfolgen vor dem Hintergrund von Warnungen der Behörden vor schweren Risiken durch nicht zugelassene Pyrotechnik – von lebensbedrohlichen Verletzungen bis hin zu rechtlichen Konsequenzen.
Allein in den ersten Dezemberwochen leitete das Zollamt Krefeld 18 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Umgang mit Feuerwerkskörpern ein. Sämtliche beschlagnahmten Artikel gehörten der Kategorie F3 an, die ausschließlich von ausgebildeten Fachkräften verwendet werden darf. Die Feuerwerkskörper wiesen ein Gesamtnettoexplosivgewicht von 8.162 Gramm auf.
Stefan Frisch, Sprecher des Hauptzollamts Krefeld, betonte die extremen Gefahren durch unkontrollierte Feuerwerkskörper. Er wies darauf hin, dass deren Einsatz schwere Verletzungen verursachen und strafrechtlich nach dem Sprengstoffgesetz verfolgt werden kann. Zudem sind Feuerwerkskörper ohne vorgeschriebene Kennzeichnung oder Sicherheitsstandards generell verboten.
Der Import oder Transport von F3-Feuerwerk innerhalb der EU erfordert eine offizielle Genehmigung der zuständigen Behörden. Das Zollamt ruft die Bevölkerung dazu auf, sich vor dem Kauf oder der Verwendung von Pyrotechnik über die geltenden Vorschriften zu informieren. Ausführliche Hinweise, darunter Leitlinien zum legalen Umgang mit Feuerwerk, finden sich auf der Website des Zolls.
Bei Fragen steht das Hauptzollamt Krefeld für Auskünfte zur Verfügung. Stefan Frisch ist unter der Telefonnummer 02151 - 850 10600 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Ziel der Maßnahmen ist es, Unfälle zu verhindern und die Einhaltung der Feuerwerksgesetze durchzusetzen.






