Zoll deckt illegale Beschäftigung in Hotel und Massagestudio auf
Zollbeamte in Nordrhein-Westfalen haben bei zwei getrennten Razzien nicht angemeldete Beschäftigte aufgedeckt. Die Kontrollen fanden in einem Hotel in Netphen und in einem Massagestudio in Bad Laasphe statt. In beiden Fällen handelte es sich um ausländische Staatsbürger, die ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis tätig waren.
In Netphen durchsuchten Prüfer ein Hotel mit angeschlossenem Restaurant, wo sie einen Mann und eine Frau ohne gültige Papiere vorfanden. Bei dem Paar handelte es sich um kosovarische Staatsangehörige, die über keine Arbeitsgenehmigung verfügten. Als die Beamten eintrafen, versuchte die Frau, aus der Küche zu fliehen, wurde jedoch gestellt. Die Behörden beschlagnahmten ihre Pässe und stellten fest, dass beide nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren.
Im Massagestudio in Bad Laasphe entdeckten die Ermittler drei Frauen – eine bei der Arbeit, zwei in einer Pause –, von denen keine offiziell angestellt war. Die Masseuse soll bereits seit eineinhalb Jahren dort tätig gewesen sein, doch im Betrieb waren keine Mitarbeiter in der Lohnbuchhaltung erfasst. Nun wird geprüft, in welchem Umfang Sozialabgaben vorenthalten wurden.
Dem Arbeitgeber in Netphen drohen strafrechtliche Konsequenzen, da er die Beschäftigten nicht angemeldet und gegen Arbeitsgesetze verstoßen hat. Betriebe in Risikobranchen wie Gastronomie und persönlichen Dienstleistungen werden gewarnt, dass unangekündigte Kontrollen jederzeit möglich sind. Bei illegaler Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer können Bußgelder von bis zu 500.000 Euro fällig werden.
Die Razzien unterstreichen die anhaltenden Bemühungen der Behörden, gegen Schwarzarbeit und Sozialversicherungsbetrug vorzugehen. Die Ermittlungen zu den Finanzunterlagen des Massagestudios sowie zu den Beschäftigungspraktiken des Hotels laufen weiter. Beide Fälle könnten zu weiteren rechtlichen Schritten gegen die beteiligten Arbeitgeber führen.






