Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach emotionaler Eskalation
Luitgard RitterFreundin nach Beziehungstraumung erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag an Ex-Freundin nach emotionaler Eskalation
Ein 33-jähriger Mann ist wegen Totschlags an seiner Freundin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund fällte das Urteil, nachdem der Angeklagte gestand, sie im Januar 2025 erstochen zu haben. Der Mord folgte auf eine von Täuschung, Arbeitslosigkeit und emotionaler Instabilität geprägte Phase.
Die Beziehung nahm eine düstere Wendung, als sich die Frau in einen Kollegen verliebte. Ihr Partner wurde zunehmend eifersüchtig und wütend. Ohne ihr Wissen hatte er Wochen zuvor seinen Job verloren und dies vor ihr verheimlicht.
Kurz vor dem Angriff erfuhr die Frau von seiner Arbeitslosigkeit. Am Tag der Tat versuchte sie, sich von ihm zu trennen. Daraufhin erstach er sie in einer gewaltsamen Auseinandersetzung.
Ursprünglich hatten die Staatsanwälte den Mann wegen Mordes angeklagt und niedrige Beweggründe geltend gemacht. Später stufte das Gericht die Anklage jedoch nach einer rechtlichen Prüfung auf Totschlag herab. Auch seine lange Geschichte psychischer Probleme wurde im Verfahren berücksichtigt.
Nach der Tat blieb der Mann noch drei Tage lang in der Wohnung. Als die Polizei ihn schließlich in Bremerhaven festnahm, schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn.
Mit dem Urteil ist der Fall nach einem Prozess abgeschlossen, der sowohl die Tat als auch den labilen Gemütszustand des Angeklagten untersuchte. Die zehnjährige Haftstrafe spiegelt die Schwere des Verbrechens wider, berücksichtigt aber auch seine psychischen Belastungen. Die Familie der Frau, die sie als liebevoll und fleißig beschrieb, muss nun den Verlust ihrer Angehörigen verkraften.






