11 April 2026, 00:05

Tagebau Garzweiler nimmt Betrieb nach Umweltverdacht wieder auf

Großer Tagebau auf einem Schotterfeld umgeben von Bäumen, Gebäuden und einem Schuppen, mit bewölktem Himmel und Boden voller Steine und Pflanzen.

Wiederaufnahme der Abfallentsorgung im Tagebau Garzweiler genehmigt - Tagebau Garzweiler nimmt Betrieb nach Umweltverdacht wieder auf

Im Tagebau Garzweiler sind die Arbeiten nach einer vorübergehenden Unterbrechung wegen des Verdachts auf illegale Abfallentsorgung wieder aufgenommen worden. Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigte die Wiederaufnahme nach einer gründlichen Überprüfung des Geländes. Beamte stuften die festgestellte Bodenverunreinigung als geringfügig ein, ergreifen jedoch Maßnahmen, um künftige Risiken zu vermeiden.

Die Mine war Anfang dieses Jahres stillgelegt worden, nachdem Bedenken wegen einer möglichen illegalen Entsorgung kontaminierter Erde aufgekommen waren. Die Ermittlungen ergaben jedoch keine klaren Beweise dafür, dass dort Fremdmaterial abgelagert worden war. Da die genauen Ablagerungsorte unbekannt blieben, gestaltete sich die Bewertung durch zufällige Probenentnahmen als schwierig.

Fachgutachten unterstützten die Entscheidung, die Einschränkungen aufzuheben, sodass die Verfüllungsarbeiten fortgesetzt werden können. Trotz dieser Ergebnisse prüft die Zentrale Sonderstaatsanwaltschaft für Umweltkriminalität in Dortmund den Fall weiterhin. Die Behörden erklärten, dass vorerst keine weiteren Schritte eingeleitet werden, es sei denn, die laufenden Ermittlungen bringen neue Beweise zutage.

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Am Standort wird nun ein neues Grundwassermonitoringsystem installiert. Diese Maßnahme soll mögliche Verunreinigungen frühzeitig erkennen und die Einhaltung der Umweltschutzvorschriften sicherstellen.

Der Tagebau hat den Normalbetrieb wiederaufgenommen, und die Verfüllungsarbeiten werden unter behördlicher Aufsicht fortgesetzt. Das Grundwassermonitoringsystem bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene gegen Kontaminationen. Der Fall bleibt vorerst in der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft, sodass bei Bedarf weitere Maßnahmen nicht ausgeschlossen sind.

Quelle