Stichwahl in Düren: Fristen für Brief- und Präsenzwahl am 28. September 2025
Luitgard RitterStichwahl in Düren: Fristen für Brief- und Präsenzwahl am 28. September 2025
Stichwahl für den Posten des Kreiskommissars in Düren am 28. September 2025
Wahlberechtigte können zwischen Briefwahl und Präsenzwahl wählen – mit klaren Fristen und Anforderungen für beide Verfahren.
Wer bereits für die Wahl am 14. September die Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch. Neue Anträge sind bis zum 26. September um 15:00 Uhr möglich – per QR-Code, online oder schriftlich. Jeder Antrag muss persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie die Zustelladresse für die Wahlunterlagen enthalten. Verheiratete Paare oder Familien müssen für alle wahlberechtigten Mitglieder die entsprechenden Daten und Unterschriften vorlegen.
Falls die Briefwahlunterlagen nicht bis Anfang der folgenden Woche eingehen, können Ersatzdokumente bis 27. September, 12:00 Uhr mittags, angefordert werden. Der Wahlbenachrichtigungsbrief von der Wahl am 14. September bleibt für diese Stichwahl gültig.
Für die Präsenzwahl ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Die Wahllokale bleiben dieselben wie bei der Wahl am 14. September. Auf der Website der Stadt Düren finden sich ausführliche Hinweise zu Brief- und Urnenwahl sowie ein FAQ-Bereich. Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt der Stadt Düren zur Verfügung.
Die Stichwahl wird nach klaren Abläufen für beide Wahlformen durchgeführt. Wähler müssen darauf achten, dass Anträge und Unterlagen fristgerecht eingereicht werden. Unterstützung bietet das städtische Wahlamt sowie die Online-Ressourcen.






