Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wann und wie Sie am 28. September 2025 wählen können
Klemens GorlitzStichwahl in Bergisch Gladbach: Wann und wie Sie am 28. September 2025 wählen können
Stichwahl für Oberbürgermeister in Bergisch Gladbach und Landrat im Rheinisch-Bergischen Kreis am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Wählerinnen und Wähler haben mehrere Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben – sowohl vor Ort als auch per Briefwahl. Dabei gelten spezifische Fristen und Regelungen.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, kann die Unterlagen im Wahlamt der Stadt gegen Vorlage eines Personalausweises anfordern. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis spätestens 16 Uhr am Sonntag entweder in den städtischen Briefkästen oder direkt im zentralen Wahlamt eingereicht werden.
Wähler, die bereits vor der ursprünglichen Kommunalwahl am 14. September 2025 eine Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Sie können jedoch nicht mehr persönlich im Wahllokal votieren. Sollten die Unterlagen nicht eintreffen, kann das Problem bis Samstag, den 27. September, um 12 Uhr im Wahlamt gemeldet und Ersatz angefordert werden.
Bei plötzlicher Erkrankung besteht noch bis 15 Uhr am Wahlsonntag die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen. Dafür sind ein ärztliches Attest sowie eine bevollmächtigte Person erforderlich, die die Unterlagen stellvertretend einreicht. Das Wahlamt kann zudem Auskunft geben, ob bereits ein Antrag auf Briefwahl gestellt wurde.
Die Stichwahl bietet verschiedene Wege zur Teilnahme, mit klaren Fristen für die Briefwahl und die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe. Wähler können ihren Wahlbezirk über die Website der Stadt oder durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt in Erfahrung bringen.






