Sieben Mendener Stadträte verweigern Transparenz bei Nebentätigkeiten
Tassilo HeßSieben Mendener Stadträte verweigern Transparenz bei Nebentätigkeiten
Mendener Stadträte mussten berufliche Verbindungen und Beratertungstätigkeiten offenlegen
Nach gesetzlicher Vorgabe waren die Mitglieder des Mendener Stadtrats verpflichtet, ihre beruflichen Verflechtungen und Nebentätigkeiten als Berater zu deklarieren. Die Frist für die Abgabe dieser Angaben ist nun abgelaufen. Sieben Personen haben jedoch überhaupt keine Informationen eingereicht.
Das Korruptionspräventionsgesetz (KorruptionsbG) ist seit dem 1. März 2005 in Kraft. Gemäß § 7 in Verbindung mit § 1 des Gesetzes müssen alle Ausschussmitglieder ihre Berufstätigkeiten, Beratungsverträge und sonstigen Verbindungen angeben. Diese Offenlegungen dienen der Transparenz in der kommunalen Verwaltung.
Die ausgefüllten Fragebögen liegen im Mendener Rathaus zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Bürgerinnen und Bürger können sie vom 1. Oktober 2025 bis zum 29. Oktober 2025 einsehen. Die Öffnungszeiten des Gebäudes sind montags bis freitags von 8:15 bis 12:30 Uhr, zusätzlich donnerstags nachmittags von 14:30 bis 17:30 Uhr.
Trotz der gesetzlichen Pflicht haben sieben Stadträte ihre Unterlagen nicht eingereicht. Betroffen sind Dennis Boecker, Tanay Gönül, Holger Hartnig, Dirk Huhn, Nils Karius, Markus Kisler und Peter Köhler. Über die Gründe für ihre Nichtabgabe wurden keine weiteren Angaben gemacht.
Die eingereichten Offenlegungen sind während der genannten Frist für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Namen der Säumigen finden sich in den vorliegenden Unterlagen nicht. Bisher hat die Stadt noch nicht mitgeteilt, ob Konsequenzen oder weitere Schritte folgen werden.






