07 June 2026, 12:00

Selbstbestimmungsgesetz: Über 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das System

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: Über 25.000 Geschlechtsänderungen – doch Missbrauch erschüttert das System

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht seit Ende 2024 über 25.000 Menschen die rechtliche Änderung ihres Geschlechtseintrags

Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz erlaubt es Personen, ihre Daten mit einer einfachen Erklärung zu aktualisieren – ohne Gutachten oder Fachstellen. Doch aktuelle Missbrauchsfälle haben Forderungen nach strengeren Regeln ausgelöst.

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Das Gesetz trat am 1. November 2024 in Kraft und schaffte bisherige Hürden wie medizinische oder psychologische Begutachtungen ab. Bis Ende 2025 hatten bereits mehr als 25.000 Menschen das neue Verfahren genutzt. Doch bald sorgten spektakuläre Fälle für Aufsehen:

In Nordrhein-Westfalen änderte eine Polizistin ihren Geschlechtseintrag, angeblich um ihre Beförderungschancen zu erhöhen – der Versuch scheiterte jedoch. In Würzburg nutzte eine dreiköpfige Familie das System aus und nahm die Änderungen später zurück, nachdem die Behörden eingriffen. Besonders umstritten war der Fall des verurteilten Neonazis Sven Liebich, der seinen Namen rechtlich in Marla-Svenja Liebich ändern ließ, um angeblich in eine Frauenhaftanstalt verlegt zu werden.

Nun drängen drei Ministerinnen auf Nachbesserungen, um „offensichtlichen Missbrauch“ zu bekämpfen. Ihr Vorschlag sieht vor, Standesämtern die Befugnis zu geben, offensichtliche Falschanträge zu blockieren und diese an Gerichte oder eine zentrale Prüfstelle zu verweisen. Zudem sollen nachträgliche Korrekturen im Personenstandsregister möglich sein, wenn Betrug nachgewiesen wird.

Die geplanten Änderungen sollen Schlupflöcher schließen, ohne den Kern des Gesetzes anzutasten. Standesämter erhielten damit klarere Handhabe, verdächtige Anträge abzulehnen. Falls verabschiedet, könnten die Neuregelungen die Praxis der Geschlechtsanerkennung verändern – und Missbrauchsmöglichkeiten verringern.

Quelle