NRW-Ministerin fordert schärfere Regeln gegen verfallene Problemimmobilien in Städten
Tassilo HeßNRW-Ministerin fordert schärfere Regeln gegen verfallene Problemimmobilien in Städten
NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach fordert mehr Handlungsspielraum für Städte bei Problemimmobilien
Nordrhein-Westfalens Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Ina Scharrenbach, hat die Bundesregierung aufgefordert, Kommunen mehr Befugnisse im Umgang mit sogenannten Problemimmobilien einzuräumen. Bei diesen Gebäuden – oft in einzelne Wohneinheiten aufgeteilt und in verschiedenen Besitzverhältnissen – gestalten sich langfristige Lösungen für Vernachlässigung oder Missbrauch für die Städte besonders schwierig. Scharrenbach plädiert nun für neue rechtliche Instrumente, die es den Behörden ermöglichen sollen, schneller und effektiver zu handeln.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt das Thema, nachdem die Stadt Gladbeck fast 30 Jahre benötigte, um einen problematischen Wohnblock zu erwerben und abzureißen. Komplizierte Eigentumsstrukturen verzögerten den Prozess über Jahrzehnte hinweg und ließen das Objekt in einem Dauerzustand der Ungewissheit. Ein ähnlicher Fall betrifft den «Weißen Riesen» in Duisburg – ein Hochhaus, das in unzählige Einzelwohnungen aufgesplittert ist und damit Eingriffe der Stadt nahezu unmöglich macht.
Als Lösung schlägt Scharrenbach die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts für solche Fälle vor. Bisher verhindert ein gesetzliches Verbot, dass Städte dieses Recht bei Eigentumswohnungen anwenden – selbst dann, wenn Vernachlässigung oder Missbrauch offenkundig sind. Zwar bleibe der Schutz des Eigentums Priorität, argumentiert die Ministerin, doch ein gezielt eingesetztes Vorkaufsrecht würde es den Kommunen ermöglichen, frühzeitig einzugreifen, bevor sich Probleme verschärfen.
Die Forderung erfolgt im Rahmen von Scharrenbachs Bestrebungen, bundesweite Reformen voranzutreiben. Ohne stärkere rechtliche Rückendeckung, so ihre Überzeugung, würden Städte weiterhin unnötige Verzögerungen und hohe Kosten bei der Bewältigung solcher Immobilienprobleme in Kauf nehmen müssen.
Sollte das vorgeschlagene Vorkaufsrecht eingeführt werden, könnten Kommunen künftig früher in Fällen von vernachlässigten oder zweckentfremdeten Gebäuden eingreifen. Dies würde Situationen wie den jahrzehntelangen Stillstand in Gladbeck verhindern und den Städten klare Handlungsmöglichkeiten bei Wohnungsfragen eröffnen. Eine Reaktion der Bundesregierung auf den Vorstoß steht noch aus.






