07 June 2026, 06:01

Missverständliches Abschiebungsschreiben löst bundesweite Debatte aus

Interne Agenturbriefe missverstanden: Betroffene werden abschoben

Missverständliches Abschiebungsschreiben löst bundesweite Debatte aus

Ein Schreiben der Aufnahmebehörde Niedersachsens an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf hat eine Debatte ausgelöst. In dem Dokument wurde vorgeschlagen, eine Person, die sich gegen ihre Abschiebung wehrte, freizulassen, damit sie selbstständig zu ihrer zugewiesenen Unterkunft reisen könne. Mittlerweile geben Beamte zu, dass die Formulierung missverständlich war und für Verwirrung sorgte.

Das auf Social Media weit verbreitete Schreiben wies die Polizei an, einen Abschiebungsgegnern unter bestimmten Bedingungen freizulassen. Darin hieß es, die betreffende Person solle sich bei ihrer ausländischen Behörde melden, während die Unterlagen separat übersandt würden. Später präzisierte die Aufnahmebehörde jedoch, es habe sich nicht um eine offizielle Anweisung gehandelt, sondern um eine unglücklich formulierte Mitteilung.

Nach deutschem Recht dürfen Abschiebungen nur mit richterlichem Haftbefehl vollstreckt werden. Bei Widerstand müssen die Behörden die Person entweder in Gewahrsam nehmen oder freilassen. Im ersten Halbjahr 2024 führte Niedersachsen 668 Abschiebungen durch, doch 24 scheiterten wegen Widerstands. Gescheiterte Versuche heben den Abschiebebeschluss nicht auf – das Verfahren wird einfach zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen.

Das Schreiben wurde lediglich einmal von einem einzigen Vollzugsteam genutzt und soll nicht wiederholt werden. Politiker und die Polizeigewerkschaft DPolG haben seitdem über die Konsequenzen diskutiert. Die Aufnahmebehörde bestätigte, dass sie keine Weisungsbefugnis gegenüber der Bundespolizei besitze, und betonte, es habe sich um einen einmaligen Fehler gehandelt.

Die Kontroverse zeigt die strengen rechtlichen Grenzen bei Abschiebeverfahren auf. Behörden müssen bei der Ingewahrsamnahme von Widerstand Leistenden richterliche Anordnungen befolgen, und gescheiterte Versuche ändern nichts an der Abschiebbarkeit. Durch den Rückzug des Schreibens soll in künftigen Fällen weitere Verwirrung vermieden werden.

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