Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so berechnen Sie Ihren
Luitgard RitterMinijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – so berechnen Sie Ihren
Minijobber in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub – genau wie Vollzeitbeschäftigte. Die Höhe des Urlaubsanspruchs hängt davon ab, wie viele Tage sie pro Woche arbeiten. Die Berechnung folgt denselben Regeln wie im Bundesurlaubsgesetz, das bei einer Sechstagewoche mindestens 24 Arbeitstage Urlaub garantiert.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Arbeitnehmern mit einer Sechstagewoche mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr zu. Wer weniger Tage arbeitet, muss den Anspruch umrechnen: Die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage wird mit 24 multipliziert und anschließend durch 6 geteilt. Noch einfacher ist es, die wöchentlichen Arbeitstage mit vier zu multiplizieren.
Ein Minijobber, der beispielsweise zwei Tage pro Woche arbeitet, hätte demnach Anspruch auf acht bezahlte Urlaubstage im Jahr. Ergibt die Berechnung einen Bruchteil eines Tages, wird ab einer halben Tagesdauer aufgerundet. Verbleibende Anteile unter einer halben Tagesdauer können stundenweise genommen oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.
Nicht alle Minijobber arbeiten jede Woche gleich viele Tage. Ihr Urlaubsanspruch wird daher an ihr tatsächliches Arbeitsmuster angepasst. Manche haben zudem Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, wenn ihr Vertrag oder ein Tarifvertrag mehr als das gesetzliche Minimum vorsieht.
Bezahlter Urlaub steht Minijobbern zu – selbst wenn sie nur wenige Tage pro Woche arbeiten. Die genaue Dauer richtetsich nach ihrem individuellen Arbeitsplan. Nicht genutzte Urlaubsstunden können von Arbeitgebern stundenweise gewährt oder bei Beendigung des Jobs mit der letzten Lohnabrechnung ausgezahlt werden.






