29 April 2026, 22:01

Illegale Mülltransporte: 69-Jähriger mit gefährlichen Abfällen im Tunnel gestoppt

Schild am Straßenrand mit der Aufschrift "Meldungen von illegaler Müllentsorgung und Verschmutzung" mit Bäumen und Pflanzen im Hintergrund und einer Tafel mit Text im Vordergrund.

Illegale Mülltransporte: 69-Jähriger mit gefährlichen Abfällen im Tunnel gestoppt

Ein 69-jähriger Mann aus Bielefeld ist angeklagt worden, nachdem die Polizei ihn beim Transport gefährlicher Abfälle ohne die erforderlichen Genehmigungen erwischt hatte. Der Vorfall ereignete sich, als Beamte ihn im Ostwestfalendamm-Tunnel stoppten – sein überladener Anhänger ragte etwa 2,2 Meter über die Ladefläche des Fahrzeugs hinaus.

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Der Mann fuhr durch den Tunnel, als die Beamten den gefährlich beladenen Anhänger bemerkteten. Bei der Kontrolle stellten sie fest, dass auf der Ladefläche und im Inneren des Fahrzeugs alte Haushaltsgeräte, Aluminiumschrott und Stahlabfälle verstreut lagen. Die notwendigen Genehmigungen für den Umgang mit Schrott oder gefährlichen Abfällen gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz konnte er nicht vorweisen.

Bei weiteren Durchsuchungen entdeckten die Ermittler einen verlassenen Pferdeanhänger, der mit Fässern voller Altöl und Autokühlern mit Restflüssigkeiten beladen war. Zudem fanden sie einen zweiten Anhänger des Beschuldigten, der mit zusätzlichem Müll gefüllt war. Der Pferdeanhänger wurde später zu einem kommunalen Recyclinghof gebracht, um die gefährlichen Inhalte fachgerecht zu entsorgen.

Die Behörden bestätigten, dass der Mann etwa 20 bezahlte Abfallentsorgungen ohne die nötige Zulassung durchgeführt hatte. Das Bielefelder Zollamt wurde eingeschaltet, um mögliche Steuerdelikte – darunter Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den illegalen Aktivitäten – zu prüfen.

Dem Beschuldigten drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter Umweltverstöße, Verstöße gegen das Steuerrecht sowie Vergehen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Der Fall unterstreicht die Gefahren unkontrollierter Abfallentsorgung und die Notwendigkeit, die Einhaltung ordnungsgemäßer Entsorgungsverfahren durchzusetzen.

Quelle