Falsche Mahnbescheide: Betrüger zocken Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen ab
Klemens GorlitzFalsche Mahnbescheide: Betrüger zocken Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen ab
Betrügerische Schreiben zielen auf Besitzer kleiner Solaranlagen ab – Bundesnetzagentur warnt vor falschen Mahnbescheiden
In ganz Deutschland kursieren derzeit betrügerische Schreiben, die sich an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen, etwa Balkon-Solarmodulen, richten. Die gefälschten Benachrichtigungen geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und fordern unter Fristsetzung die sofortige Zahlung angeblicher Bußgelder. Behörden rufen die Bevölkerung nun zur Wachsamkeit auf und bitten um Meldung verdächtiger Post.
In den betrügerischen Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Balkon-Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Als Strafe wird ein Bußgeld in Höhe von 41,60 Euro angedroht, das sich auf 208 Euro erhöht, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen wird. Die Bundesnetzagentur bestätigt, dass es sich dabei um reine Falschbehauptungen handelt.
Laut deutscher Gesetzgebung müssen Betreiber von Balkon-Solargeräten ihre Anlagen zwar innerhalb eines Monats nach Installation registrieren und jährlich Zählerstände melden, um Einspeisevergütungen zu erhalten. Die Betrüger nutzen diese gesetzliche Pflicht jedoch aus, um bei den Empfängern einen falschen Handlungsdruck zu erzeugen.
Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Ungereimtheiten in den gefälschten Schreiben hin, darunter falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben. Betroffene werden aufgefordert, die Zahlungsaufforderungen zu ignorieren und stattdessen Anzeige gegen unbekannte Täter bei der Polizei zu erstatten.
Zwar können bei unterlassener Anmeldung einer Balkon-Solaranlage tatsächlich Bußgelder fällig werden – die aktuelle Welle an Schreiben ist jedoch ein klarer Betrugsversuch. Die Behörde betont, dass echte Mitteilungen niemals auf diese Weise sofortige Zahlungen einfordern würden. Wer ein solches Schreiben erhält, sollte dessen Echtheit vor jeglichem Handeln überprüfen.






