Düsseldorfer Lehrerin muss 42.300 Euro zahlen – wegen jahrelanger Falschzahlungen
Tassilo HeßDüsseldorfer Lehrerin muss 42.300 Euro zahlen – wegen jahrelanger Falschzahlungen
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Strafe von über 11.000 Euro verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Schulleiterzulagen erhalten hatte. Die Zahlungen liefen noch lange weiter, obwohl sie ihre kommissarische Schulleiterinnenrolle bereits aufgegeben hatte. Die Behörden entdeckten den Fehler erst im Rahmen einer Überprüfung ihrer Gehaltsunterlagen.
Die Pädagogin wurde wegen Unterlassens der Anzeige einer Straftat – konkret wegen Betrugs durch Unterlassen – verurteilt, da sie die falschen Zahlungen nicht gemeldet hatte. Als Beamtin war sie gesetzlich verpflichtet, das Landesbesoldungsamt über den Irrtum zu informieren. Stattdessen behauptete sie, sie habe geglaubt, es handele sich um Nachzahlungen, und gab zu, ihre Gehaltsabrechnungen nur selten kontrolliert zu haben.
Im Laufe der Zeit summierten sich die unrechtmäßigen Zahlungen auf rund 31.300 Euro. Das Landesbesoldungsamt konnte nicht erklären, wie der Fehler so lange unentdeckt bleiben konnte. Untersuchungen in Deutschland zeigen, dass ähnliche Fälle je nach Region und Einzelfall oft zwei bis fünf Jahre bis zur Aufklärung benötigen.
Das Gericht urteilte, dass ihr Untätigbleiben als Betrug zu werten sei. Sie wurde zur Rückzahlung des vollen Betrags verurteilt und zusätzlich mit einer Geldstrafe belegt.
Der Fall verdeutlicht, wie verwaltungstechnische Versäumnisse zu langwierigen finanziellen Fehlentwicklungen führen können. Aufgrund der Verurteilung muss die Lehrerin nun die 31.300 Euro zurückerstatten sowie die Strafe von 11.000 Euro zahlen. Ob weitere Überprüfungen anderer Gehaltsunterlagen folgen werden, haben die Behörden bisher nicht mitgeteilt.






