Bielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Ibrahim KargeBielefelder Paar entgeht knapp 240-Euro-Betrug bei gefälschter ETA-Website
Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem Verlust von 240 Euro durch eine gefälschte britische Reiseerlaubnis-Website. Eigentlich wollten sie eine elektronische Reiseerlaubnis (ETA) beantragen, gerieten jedoch bei einer Online-Suche auf eine betrügerische Seite.
Der Vorfall veranlasste sie, am 13. März 2026 offiziell Anzeige bei der Polizei zu erstatten, nachdem ihnen klar wurde, dass es sich um eine unseriöse Website handelte.
Die beiden begannen mit der Suche nach dem ETA-Antragsformular im Internet. Sie stießen auf eine scheinbar offizielle Seite, auf der sie ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen eingaben. Als die Gesamtkosten auf etwa 240 Euro anstiegen, wurden sie misstrauisch.
Sie verweigerten umgehend die Zahlungsfreigabe und kontaktierten ihre Bank, um die Karte sperren zu lassen. Die tatsächlichen Gebühren für eine ETA betragen lediglich 18,50 Euro pro Person – deutlich weniger als auf der betrügerischen Seite verlangt. Sämtliche legitimen Anträge müssen direkt über die offizielle britische Regierungswebsite unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden.
Die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man gefälschte ETA-Websites erkennt. Die entsprechenden Hinweise sind unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/eta-fuer-grossbritannien-beantragen-wie-erkenne-ich-betruegerische-seiten-106439 abrufbar.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall zeigt, wie riskant die Nutzung inoffizieller Websites für Reiseerlaubnisse ist. Die Behörden raten Reisenden nachdrücklich, Anträge ausschließlich über das offizielle Portal der britischen Regierung zu stellen.






