Altenberger-Dom-Straße: Umgestaltung trotz Bürgerproteste rechtmäßig bestätigt
Luitgard RitterAltenberger-Dom-Straße: Umgestaltung trotz Bürgerproteste rechtmäßig bestätigt
Beschwerde gegen Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße abgewiesen
Gegen die Pläne der Stadt zur Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße war Beschwerde eingelegt worden. Anwohner argumentierten, dass für das Projekt ein formelles Planfeststellungsverfahren erforderlich sei. Die zuständige Behörde hat nun jedoch zugunsten der Stadt entschieden und bestätigt, dass ein solches Verfahren nicht notwendig ist.
Im Mittelpunkt der Umgestaltung steht die Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger, während die Fahrspurbreiten an die Anforderungen des modernen Verkehrs angepasst werden. Der Streit begann, als Bürger die Rechtmäßigkeit der Sanierungsarbeiten an der Altenberger-Dom-Straße infrage stellten. Sie behaupteten, die Änderungen seien so umfangreich, dass nach dem Landesrecht Nordrhein-Westfalens ein Planfeststellungsverfahren erforderlich sei. Die Stadt hingegen vertrat die Auffassung, dass die Maßnahmen in ihren Ermessensspielraum als Straßenbaulastträger fielen.
Eine unabhängige rechtliche Prüfung bestätigte die Position der Stadt. Die geplanten Anpassungen – schmalere Fahrspuren für Autos und mehr Platz für Radfahrer und Fußgänger – wurden als geringfügige Modifikationen und nicht als vollständige Neugestaltung eingestuft. Die bestehenden Wege entsprechen derzeit nicht den gesetzlichen Mindestmaßen, und die Parkregelungen bergen Sicherheitsrisiken. Die Änderungen sollen diese Mängel beheben, ohne die Kapazität für den motorisierten Verkehr zu erhöhen.
Die Bürgerbeteiligung erfolgte zwar im Rahmen von Dialogangeboten, jedoch nicht im Rahmen eines förmlichen Genehmigungsverfahrens. Die abschließende Entscheidung der Behörde bestätigte, dass die Stadt rechtmäßig gehandelt habe und keine weiteren Genehmigungen erforderlich seien.
Mit dem Beschluss kann die Stadt nun ihre sicherheitsorientierte Umgestaltung umsetzen. Die Änderungen bringen die Rad- und Fußwege auf den gesetzlich vorgeschriebenen Standard und verringern gleichzeitig die Spurbreiten für Fahrzeuge. Vor Baubeginn sind keine weiteren rechtlichen Schritte mehr nötig.






