05 June 2026, 15:09

Aldi Süd stoppt täuschende Rabattwerbung nach Gerichtsurteil

Gericht stoppt Aldis Preis-Tricks: Folgen für den Handel

Aldi Süd stoppt täuschende Rabattwerbung nach Gerichtsurteil

Aldi Süd darf irreführende Rabattwerbung nicht mehr nutzen

Ein Gericht hat dem Discounter Aldi Süd untersagt, mit falschen Preisnachlässen zu werben, nachdem es die Preispolitik des Unternehmens als täuschend für Verbraucher eingestuft hatte. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte die Supermarktkette, weil sie erfundene empfohlene Preise nutzte, um den Anschein besonders hoher Ersparnisse zu erwecken. Das Urteil folgt auf eine Klage von Verbraucherschutzorganisationen, die argumentierten, die Praxis verstoße gegen Transparenzvorschriften.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Gewohnheit von Aldi Süd, durchgestrichene Preise auszuweisen, ohne dabei den tatsächlich niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage anzugeben. Nach der Preisangabenverordnung von 2022 müssen Händler bei Rabattaktionen stets den niedrigsten jüngsten Preis als Referenz nennen. Das Gericht urteilte, diese Pflicht sei missachtet worden, wodurch Kunden ein falscher Eindruck über die Höhe der Ersparnis vermittelt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Aldi Süd vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen kann. Sollte der Fall weiterverfolgt werden, könnte dies eine breitere Debatte über Handelsgesetze auslösen und zu einer strengeren Durchsetzung der Vorschriften führen. Die Entscheidung erinnert zudem an frühere Kritik an Lidl, das ebenfalls mit juristischen Konsequenzen wegen irreführender Rabattangaben konfrontiert war.

Verbraucherschützer begrüßten das Urteil als Schritt hin zu faireren Preisen. Das Gericht betonte, dass eine ehrliche Preisauszeichnung essenziell für das Vertrauensverhältnis zwischen Händlern und Kunden sei. Das Urteil dient als Warnung an alle Händler, dass täuschende Preispraktiken nicht geduldet werden.

Die Entscheidung zwingt Aldi Süd, seine Rabattwerbung an die Transparenzgesetze anzupassen. Gleichzeitig unterstreicht sie die Verpflichtung von Einzelhändlern, korrekte Preisangaben zu machen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das Ergebnis könnte auch beeinflussen, wie andere Supermärkte künftig ihre Sonderangebote bewerben.

Quelle