Abschiebung eines IS-Kämpfers nach Tadschikistan: Gerichte heben Schutz auf
Klemens GorlitzVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - Abschiebung eines IS-Kämpfers nach Tadschikistan: Gerichte heben Schutz auf
Ein tadschikischer Staatsbürger aus dem Kreis Warendorf in Deutschland hat seine letzte Berufung gegen die Abschiebung verloren, nachdem er sich 2015 der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte. Gerichte urteilten, dass ihm bei einer Rückkehr nach Tadschikistan keine Foltergefahr mehr drohe, und ebneten damit den Weg für seine Abschiebung aus Deutschland.
Der Mann, der ursprünglich aus Tadschikistan stammt, reiste 2015 nach Syrien und in den Irak, um sich dem IS anzuschließen. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
2018 stoppte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seine Abschiebung mit der Begründung, er könnte in Tadschikistan Folter ausgesetzt sein. Doch 2024 prüfte das Verwaltungsgericht Münster den Fall erneut und kam zu dem Schluss, es gebe "keine erhebliche Wahrscheinlichkeit für Folter oder Misshandlung". Diese Entscheidung folgte auf Zusicherungen der tadschikischen Behörden, dass der Mann keiner grausamen Bestrafung unterzogen werde.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Urteil später und stimmte zu, dass sich die Umstände geändert hätten. Trotz seiner Berufung im August 2024 wies das Verwaltungsgericht Münster diese zurück und hob damit das Abschiebeverbot endgültig auf.
Das juristische Verfahren ist nun abgeschlossen, und der Mann kann nach Tadschikistan abgeschoben werden. Die deutschen Behörden werden seine Ausreise vollziehen, nachdem die Gerichte festgestellt hatten, dass diplomatische Garantien das Folterrisiko ausschließen. Sein Fall markiert das Ende einer langwierigen gerichtlichen Prüfung über seine mögliche Rückkehr.






