70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer beim Bargeldschmuggel in den Irak erwischt
Luitgard Ritter70.000 Euro im Gepäck: Zwei Niederländer beim Bargeldschmuggel in den Irak erwischt
Zwei arbeitslose Niederländer sind letzten Monat dabei erwischt worden, 70.000 Euro in bar von Deutschland in den Irak schmuggeln zu wollen. Der Vorfall ereignete sich am 21. April 2025, als Zollbeamte die beiden Männer bei einer Routinekontrolle stoppten. Ihnen drohen nun Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen unterlassener Deklaration des Geldes sowie wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Die 35- und 36-jährigen Männer reisten mit drei weiteren Erwachsenen und einem Kind, als sie von der Bundespolizei kontrolliert wurden. Die Beamten entdeckten 50.000 Euro, die in einer Umhängetasche des 36-Jährigen versteckt waren, während der 35-Jährige 20.000 Euro in einer separaten Tasche bei sich trug.
Nach deutschem Recht müssen Reisende, die mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld ein- oder ausreisen, dies dem Zoll melden. Zwar gibt es keine Obergrenze für die mitgeführte Summe, doch nicht deklarierte Beträge können beschlagnahmt werden. Da die Männer keine plausible Erklärung für den Geldbetrag liefern konnten, konfiszierten die Behörden die gesamten 70.000 Euro.
Der 35-Jährige gab an, das gesamte Geld zu besitzen, konnte jedoch nicht erklären, warum der 36-Jährige einen Teil davon bei sich trug. Beide müssen nun mit weiteren Ermittlungen rechnen. Die Meldepflicht für große Bargeldsummen ist Teil der EU-weiten Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler grenzüberschreitender Geldbewegungen, darunter Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Die Zollbehörden haben gegen die beiden Männer Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Fall unterstreicht die Durchsetzung der Bargeldmeldevorschriften, die neben den weiteren finanziellen Schutzmaßnahmen der EU bestehen. Reisende dürfen zwar unbegrenzte Bargeldbeträge mitführen – vorausgesetzt, sie werden ordnungsgemäß deklariert.






