17 June 2026, 17:50

5G-Frequenzen: Bundesnetzagentur startet Neuauflage nach Gerichtsurteil

Bundesnetzagentur: Neustart des 5G-Verfahrens mit zwei Handlungsoptionen

5G-Frequenzen: Bundesnetzagentur startet Neuauflage nach Gerichtsurteil

Die Bundesnetzagentur muss das Vergabeverfahren für 5G-Frequenzen neu aufrollen, nachdem ein Gericht die Auktionsregeln von 2019 für rechtswidrig erklärt hat. Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass das Bundesverkehrsministerium unzulässig Einfluss auf die ursprüngliche Ausarbeitung dieser Regeln genommen hatte. Eine Anhörung mit den betroffenen Parteien beginnt heute, um die weiteren Schritte zu beraten.

Die Behörde hat zwei Hauptoptionen für den Neustart skizziert: Falls nur geringfügige Anpassungen nötig sind, könnte sie die bestehenden Nutzungsrechte ohne neue Versteigerung modifizieren. Sollten jedoch umfangreiche Änderungen erforderlich sein, könnte eine vollständige Neuvergabe mit neuen Zuteilungen der Nutzungsrechte erfolgen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Um alle notwendigen Informationen zu sammeln, hat die Agentur eine öffentliche Konsultation gestartet, die bis zum 12. Januar 2026 läuft. Ein Fragebogen für Netzbetreiber behandelt zentrale Themen wie Frequenzvergabe, Wettbewerb, Nutzungsbedingungen, Versorgungsauflagen und Verfahrensgestaltung. Ziel ist es, einen objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess für die neue Entscheidung zu gewährleisten.

Die Konsultation und die heutige Anhörung markieren die ersten Schritte zur Überarbeitung des Vergabeverfahrens. Die Behörde wird die gesammelten Fakten nutzen, um den besten Weg nach vorne zu bestimmen. Die endgültige Entscheidung hängt davon ab, wie weitreichend die Änderungen ausfallen müssen, um dem Gerichtsurteil gerecht zu werden.

Quelle