109 Dezibel: Beamte beschlagnahmen illegalen Hochleistungswagen in Witten
Ibrahim Karge109 Dezibel: Beamte beschlagnahmen illegalen Hochleistungswagen in Witten
In Witten haben Beamte einen Hochleistungswagen beschlagnahmt, nachdem sie den Motorlärm mit 109 Dezibel gemessen hatten – weit über dem gesetzlich erlaubten Grenzwert. Das Fahrzeug, das illegal in der Holbeinstraße geparkt war, geriet zudem unter den Verdacht, dass die Motorsteuerungssoftware manipuliert worden war. Die Behörden haben nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Halter eingeleitet.
Der Vorfall begann, als Polizisten den Wagen in einer absoluten Halteverbotszone entdeckten, wo er andere Verkehrsteilnehmer behinderte. Bei der Kontrolle stellten sie einen Lärmpegel von 109 Dezibel fest – deutlich über der für die Verkehrstauglichkeit geltenden Obergrenze von 82 dB. Der Besitzer gab zu, dass es sich um einen Biturbo-Motor handele, und räumte ein, dass das Fahrzeug ungewöhnlich laut sei.
Die Beamten kamen zu dem Schluss, dass die Betriebserlaubnis des Wagens erloschen war, vermutlich aufgrund einer veränderten Motorsoftware. Nach deutscher Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 29 StVZO) können solche Mängel zur sofortigen Stilllegung oder Abschleppung führen. Dem Halter drohen nun Bußgelder von bis zu 5.000 Euro, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten.
Der Fall unterstreicht die strengen Kontrollen gegen übermäßig laute Fahrzeuge. Lärmverstöße gelten als schwere Mängel und werden je nach Schweregrad und Wiederholung mit steigenden Sanktionen geahndet.
Das Fahrzeug bleibt vorerst beschlagnahmt, während die Ermittlungen laufen. Der Besitzer muss sowohl den Lärmverstoß als auch den Verdacht der Software-Manipulation ausräumen, bevor das Auto freigegeben wird. Bei einer Verurteilung müssen zudem finanzielle Strafen und mögliche Fahrbeschränkungen in Kauf genommen werden.






